Allgemeine Geschäftsbedingungen des Onlineshops der SSZ Equipment AG
1. Geltung der AGB
A) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über die Website der SSZ Equipment AG, Grienbachstrasse 11, 6300 Zug (im folgenden "SSZ") abgeschlossen werden. Die AGB gelten für jede Bestellung in der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website aufgeschalteten Fassung.
B) Die AGB der SSZ gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
C) Änderungen der AGB sind jederzeit vorbehalten.
2. Vertragsgebiet
Die Waren und Dienstleistungen im SSZ Onlineshop (nachfolgend "Angebot" genannt) richten sich ausschliesslich an Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an die Adressen in der Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Bestellungen mit Lieferadresse im Ausland werden nicht berücksichtigt.
3. Vertragsabschluss
A) Mit der Bestellung über den Onlineshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
B) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass SSZ das durch die Bestellung des Kunden abgegebene Vertragsangebot durch eine Auftragsbestätigung annimmt. Diese Auftragsbestätigung beinhaltet die wesentlichen Inhalte der Bestellung. Der Erhalt der automatisch generierten Auftragsbestätigung enthält keine Zusage, dass die Ware auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.
C) Sämtliche Abbildungen und Angaben zu Waren und Preisen in Werbung, Prospekten und Onlineshop der SSZ usw. dienen der Illustration und sind freibleibend und unverbindlich.
D) Ist die vom Kunden bestellte Ware nicht in der gewünschten Menge oder zu dem im Onlineshop angegebenen Preis verfügbar, macht SSZ dem Kunden sobald möglich eine Mitteilung in Schriftform (z.B. Brief, Email). In diesem Fall kommt der Vertrag erst zustande, indem der Kunde die Bestellung wiederum in Schriftform bestätigt. Bestellungen und Abmachungen per Telefon erlangen nur Geltung, sofern sie in Schriftform bestätigt werden.
E) Der Vertrag gilt im Zeitpunkt des Versandes der Auftragsbestätigung der SSZ als geschlossen.
4. Preise
A) Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. SSZ behält sich das Rechts vor, die Preise jederzeit zu ändern.
B) Berufsrabatt: Behördenstellen und Behördenvertreter (nach Nachweis und Freigabe) erhalten einen Rabatt von 10% auf die angegebenen Preise. Der Rabatt wird beim Checkout an der Kasse angezeigt.
5. Zahlung
A) Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.
B) Der Kunde hat die Wahl zwischen Zahlung per PostFinance Card, PostFinance E-Finance, Visa, Mastercard und TWINT. Behördenstellen und Behördenmitarbeitern (nach Nachweis und Freigabe) wird die Ware gegen Rechnung zugestellt.
C) Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Waren im Lager von SSZ werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 40 Kalendertagen reserviert. Ware, welche zuerst von einem externen Distributor zugestellt werden müssen, werden erst bei Zahlungseingang bei diesem bestellt.
D) Die Zahlungsfrist bei Bezahlung auf Rechnung beträgt 30 Tage netto. Diese Frist beginnt mit Lieferung und Rechnungsstellung der SSZ beim Kunden zu laufen.
E) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche der Kunde SSZ unter irgendeinem Titel schuldet, unverzüglich fällig und SSZ kann dieser sofort einfordern sowie weitere Lieferungen von Waren an den Kunden einstellen. SSZ ist überdiese berechtigt, einen Verzugszins von 5% zu verlangen. Die Geltendmachung eines allfälligen Schadens der SSZ aus dem Verzug bleibt überdies ausdrücklich vorbehalten.
F) SSZ erhebt ab der 2. Mahnung eine Umtriebentschädigung von mindestens CHF 20.00. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15 % auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
6. Erfüllungsort und Gefahrtragung
A) Die Ware ist zur Niederlassung resp. zum Wohnsitz des Kunden zu liefern.
B) Die SSZ trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware, bis diese am Erfüllungsort dem Kunden innert Lieferfrist übergeben wird oder dieser mit der Annahme in Verzug ist.
7. Verfügbarkeit und Lieferung
A) SSZ legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
B) Die angegebene Lieferadresse muss in der Schweiz oder in Liechtenstein gut erreichbar sein. Der Kunde hat die Ware während der Lieferfrist am Erfüllungsort anzunehmen. Ist dies nicht der Fall trägt der Kunde die allfälligen Kostenfolgen. Nimmt der Kunde die bestellte Ware innert der Lieferfrist nicht entgegen, kann SSZ vom Vertrag zurücktreten und dem Kunden die entstandenen Lieferkosten und eine Umtriebsentschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.00 sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Ware und allfälliger weiterer Schaden in Rechnung stellen.
C) Pro Lieferung berechnet SSZ dem Kunden einen Versandkostenanteil von CHF 10.00. Bestellungen ab CHF 500.00 sind portofrei. Alternativ kann die bestellte Ware am Sitz der SSZ Equipment AG, Grienbachstrasse 11, 6300 Zug, während der Büroöffnungszeiten (MO – FR 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr) kostenfrei abgeholt werden. Falls der Kunde die bestellte Ware nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit dem vereinbarten Termin abholt, kann SSZ den Vertrag auflösen und der Kundschaft eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.00 sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Ware, in Rechnung stellen.
D) SSZ wird die bestellte Ware an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse in der Regel innert 5 bis 7 Arbeitstagen, längstens innert 14 Arbeitstagen nach Zahlungseingang ausliefern. Sollte die Lieferfrist 14 Tage übersteigen, ist dies in der Artikelbeschreibung vermerkt.
E) Für den Fall, dass ein Lieferant von SSZ trotz vertraglicher Verpflichtung die bestellte Ware nicht mehr liefert und dies zu einem von SSZ unverschuldeten, nicht nur vorübergehenden Leistungshindernis führt, ist SSZ zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktrittes wird SSZ den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber SSZ bestehen keine.
F) Kommt SSZ in Lieferverzug, so steht dem Kunden (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin, das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. Diesfalls erstattet SSZ dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber SSZ bestehen keine.
8. Eigentumsvorbehalt
A) SSZ behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Erfüllung aller ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor. Bei Zahlungsverzug ist SSZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzufordern.
9. Widerrufsrecht
A) Der Kunde ist berechtigt, seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung innert 7 Tagen nach Lieferung und Empfang der Ware ohne Angaben von Gründen in Schriftform zu widerrufen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde bis dahin den Widerruf in Schriftform erklärt und die Ware zurücksendet (Datum der Postaufgabe).
Der Widerruf in Schriftform ist zu richten an:
SSZ Equipment AG
Grienbachstrasse 11
CH-6300 Zug
Email: info@ssz-equipment.ch
Die Ware ist auf Kosten des Kunden an folgende Adresse zurückzusenden:
SSZ Equipment AG
Grienbachstrasse 11
CH-6300 Zug
B) Der Kunde trägt die Beweislast für die Absendung der zurückzusendenden Ware.
C) Das Widerrufsrecht kann nur rechtswirksam ausgeübt werden, wenn die Ware unbenutzt, unbeschädigt, vollständig und in ungeöffneter Originalverpackung zurückgesandt wird. Nach Erhalt der im beschriebenen Zustand zurückgesandten Ware vergütet SSZ dem Kunden den Warenwert zurück. Bereits entstandene Versandkosten können nicht rückerstattet werden.
10. Prüf- und Rügepflichten
A) Der Kunde hat gelieferte oder abgeholte Ware unverzüglich auf erkennbare Schäden, Vollständigkeit und Vertragswidrigkeiten zu prüfen. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.
B) Ansprüche aus bei einer übungsgemässen Untersuchung erkennbaren Vertragswidrigkeit wie mangelhafte Ware, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind verwirkt , wenn der Kunde den Mangel nicht innert 7 Tagen nach Empfang der Ware SSZ schriftlich meldet. Derartige Ware darf der Kunde nicht in Betrieb nehmen resp. nicht bestimmungsgemäss verwenden und hat sie wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren, bis SSZ sich mit der Kundschaft in Verbindung setzt.
C) Ansprüche aus anderen Vertragswidrigkeiten (versteckte Mängel) sind verwirkt, wenn der Kunde den Mangel nicht innert 7 Tage nach Entdeckung desselben SSZ schriftliche unter Bezeichnung der Mängel angezeigt hat.
11. Gewährleistung
A) SSZ bemüht sich, Waren in einwandfreier Qualität zu liefern. Sie übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung der Ware die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der gelieferten Ware. Sollten trotzdem Mängel an der gelieferten Ware vorhanden sein, so kann der Kunde nur die kostenlose Nacherfüllung durch Ersatzlieferung verlangen.
B) Ist keine Ersatzlieferung möglich, informiert SSZ den Kunden. Dieser kann die Ware zurücksenden, und SSZ vergütet ihm die geleistete Zahlung zurück. Darüber hinaus ist jeder Anspruch auf Minderung, Wandelung oder Schadenersatz soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
C) Änderungen des Herstellers an seinem Produkt oder an der Verpackung stellen keinen Mangel dar. Zudem verwirkt der Kunde allfällige Mängelrechte bei unsachgemässem Gebrauch der Ware.
12. Haftung und Haftungsausschluss
A) Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet SSZ in keinem Fall für (i) leichte und mittlere Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, sowie (iv) Schäden aus Lieferverzug, sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von SSZ, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
B) SSZ haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
- unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung oder Benutzung der Ware;
- Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile;
- unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Ware durch die Kundschaft oder einen Dritten;
- höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch SSZ zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
C) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. SSZ haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Onlineshops noch für technische und elektronische Fehler während eines Bestellvorganges.
D) Links dieser Website auf andere Webseiten werden lediglich zu Kundeninformation und besseren Navigation zu Verfügung gestellt. Sofern Links zu anderen Webseiten oder Quellen erstellt werden, ist SSZ für die Verfügbarkeit solcher externer Webseiten oder Quellen nicht verantwortlich und haftbar. Insbesondere schliesst die SSZ jede Haftung und Gewährleistung in Bezug auf Inhalte solcher externen Webseiten und Quellen aus
13. Datensicherheit
A) Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter Beachtung der geltenden Bestimmungen gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen sowie Dritte zur Bestellabwicklung eingeschaltete Unternehmen weitergegeben. SSZ ist nur berechtigt, die Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung zu nutzen.
B) Die Kundendaten werden gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt. Für die Sicherheit der im Internet übermittelten Daten kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt unverschlüsselt.
14. Spezielles
A) Aufgrund der Vielfalt und Komplexität unserer Produkte, sowie rechtlichen Aspekten, bedarf ein Teil dieser Produkte einer eingehenden Beratung durch SSZ und kann im Onlineshop nicht direkt bestellt werden.
B) Der Verkauf von Pfeffersprays erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren mit Altersnachweis. Gemäss Schweizer Chemikalienrecht erfolgt der Versand an Privatpersonen erst nach Erhalt einer amtlichen Ausweiskopie und muss von der Post mit der Zusatzdienstleistung "Eigenhändig (RMP)" zugestellt werden.
C) Alle Stöcke unterstehen dem Waffengesetz und werden an Privatpersonen nur gegen entsprechenden Waffenerwerbsschein verkauft. Mit dem Anklicken des entsprechenden Feldes bestätigt der Kunde, dass er über ein solches Dokument verfügt. SSZ lehnt jede Haftung ab. Falsche Angaben des Kunden haben eine sofortige Auflösung des Kaufvertrags zur Folge.
15. Allgemeines
A) Die Unwirksamkeit oder das Unwirksamwerden einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB.
B) Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei SSZ. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von SSZ zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich SSZ sämtliche rechtlichen Schritte vor.
16. Recht und Gerichtstand
A) Sämtliche über den SSZ Onlineshop geschlossenen Verträge unterstehen dem Schweizerischen Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.
B) Bei Bestellung durch Privatpersonen für den privaten Gebrauch richtet sich der Gerichtstand nach dem Gerichtstandsgesetz. In allen übrigen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen SSZ und dem Kunden ist Zug ausschliesslicher Gerichtstand.
Stand der AGB: 20.10.2019
SSZ Equipment AG
Grienbachstrasse 11CH-6302 Zug
Telefon +41 41 766 04 40
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kobalt AG
Seeburgstrasse 18CH- 6006 Luzern
Telefon +41 41 375 70 60
Telefax
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